Stand: 23.03.2026 - 16:59 Uhr
Im Streit über ein frühes Verbrenner-Aus für Mercedes und BMW hat der BGH zwei Klagen abgewiesen. Die Autobauer dürfen auch über 2030 hinaus herkömmliche Pkw verkaufen.
Die Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind mit ihrem Anliegen gescheitert, Mercedes und BMW per Gerichtsurteil dazu zu zwingen, schon ab 2030 keine neuen Verbrenner mehr zu verkaufen. Bislang ist das "Aus" für Pkw mit herkömmlichem Verbrennungsmotor politisch für das Jahr 2035 vorgesehen. Zuletzt waren die Abgasvorgaben auch für diesen Zeitpunkt auf EU-Ebene wieder aufgeweicht worden.
Ein vorgezogenes Verbrenner-Aus - auferlegt durch die Gerichte - wird es nicht geben. Die Entscheidung, wie die Pariser Klimaziele erreicht werden sollen, bleibt Aufgabe der Politik. Das urteilten die obersten Zivilrichter in Karlsruhe. Damit dürfen die beiden Autohersteller auch über 2030 hinaus Autos mit Verbrennungsmotor verkaufen.
Das wollten die Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe mit ihren Klagen verhindern. Eine von ihnen, Barbara Metz, sagte nach der Urteilsverkündung: "Wir sehen, dass im Verkehrssektor insbesondere die Emissionen seit 1990 nicht sinken. Insofern sind wir der Auffassung gewesen, dass eben auch Unternehmen eine Verantwortung tragen, um die Ziele zu erreichen." Deshalb sei ein Verbrenner-Aus notwendig.
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Die Klägerinnen und Kläger von der DUH hatten in dem Verfahren argumentiert: Global tätige Unternehmen wie die beiden Autohersteller dürften nur noch bestimmte begrenzte CO2-Budgets zur Verfügung haben. Diese Drosselung sei ein erforderlicher Baustein, um die verbindlichen Klimaziele aus dem Pariser Klimaabkommen überhaupt noch erreichen zu können.
Rein rechtlich hatten sie auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz verwiesen. Ihr Argument: Wenn Mercedes und BMW heute über die CO2-Bugets hinausgehen, die ihnen aus Sicht der DUH noch zustehen, müsse die Politik irgendwann später zu besonders drastischen Klimaschutzmaßnahmen greifen - mit der Konsequenz, dass dadurch die Kläger und auch alle anderen Menschen zu stark in ihren Freiheiten eingeschränkt würden.
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Doch der Bundesgerichtshof hat die Klagen abgewiesen: Aus dem Pariser Klimaabkommen und dem Bundesklimaschutzgesetz ergebe sich ein verpflichtendes gesetzliches CO2-Budget zwar für Deutschland als Staat - nicht aber für die einzelnen Bundesländer oder einzelne Bereiche wie den Verkehrssektor. Und erst recht nicht für einzelne Unternehmen.
Und: Es sei auch nicht Aufgabe der Gerichte, solche Limits festzulegen. Im Rahmen der Urteilsverkündung sagte der Senatsvorsitzende Stephan Seiters, das Aushandeln künftiger Klimaschutzmaßnahmen falle in den alleinigen Verantwortungsbereich des Gesetzgebers. Nach der derzeitigen Rechtslage seien die beiden Autobauer nicht verpflichtet, einen Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele dadurch zu bringen, dass sie vorzeitig keine Verbrenner mehr verkaufen.
Mercedes und BMW zeigten sich zufrieden mit der Entscheidung. Für Mercedes ordnete Rechtsvorstand Olaf Schick das Urteil so ein: "Die Entscheidung des BGH ist kein Urteil gegen den Klimaschutz. Sondern sie schafft Rechtssicherheit. Sie stellt klar, dass gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen von der Regierung zu bestimmen sind."
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Die beiden Klagen der DUH sind die ersten "Klimaklagen" gegen Unternehmen, über die der BGH als höchstes Zivilgericht in Deutschland entschieden hat. Insgesamt sind Klagen für mehr Klimaschutz aber mittlerweile kein Novum mehr.
Für besonderes Aufsehen hatte im Jahr 2021 der "Klimabeschluss" des Bundesverfassungsgerichts gesorgt: Damals forderte Karlsruhe von der Politik, also vom Gesetzgeber, Anpassungen im Klimaschutzgesetz - um die Reduktion der Treibhausgase nicht ungerecht hauptsächlich der jungen Generation aufzubürden. Auch in diesem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht vier Verfassungsbeschwerden in Sachen Klima auf der Agenda.
Dieses Thema im Programm: tagesschau24 | Nachrichten | 23.03.2026 | 14:00 Uhr
Quelle: Pressemitteilung
